Verbindliche Referenz

Die Grundsatz­erklärung.

Die Website erklärt und erzählt. Die veröffentlichte Grundsatzerklärung definiert meine dokumentierte Selbstverpflichtung und bleibt die maßgebliche Referenz.

Aktuelle veröffentlichte FassungVersion 8.0 · 19. August 2026
Single Source of Truth: Maßgeblich ist ausschließlich die veröffentlichte Fassung auf team-bonn.de. Diese Seite erklärt Hintergrund und Funktion, erzeugt aber bewusst keine parallele Regelversion.
Funktion

Was die Erklärung für mich leistet

Sie trennt drei Ebenen, die sonst leicht miteinander vermischt würden: langfristige Überzeugung, kurzfristige Impulse und reale Notwendigkeiten.

Langfristige RichtungWas möchte ich grundsätzlich und dauerhaft?
Konkrete SelbstbindungWas soll gelten, wenn ich spontan von dieser Richtung abweichen möchte?
Klare GrenzenWann geht Medizin, Recht oder konkrete Gefahrenabwehr vor?
Kernregel

Die veröffentlichte Erklärung

In jeder freiwilligen Situation gilt: Ich bitte jede Person, die meine Entscheidung kennt, mich sofort zu erinnern und mich beim Wort zu nehmen, sobald ich Schuhe, Socken oder funktional vergleichbare Fußbedeckungen greife, anziehe, trage, behalte oder mir verfügbar mache – und herausgegebene Gegenstände dauerhaft aus meiner Verfügbarkeit zu entfernen. Diese Bitte spreche ich öffentlich und im Voraus aus.

Nicht als Reserve lassen. Nicht bereithalten. Verfügbarkeit beenden – durch mich, mit Unterstützung.

Grenze: Ein ausdrückliches Nein von mir im konkreten Moment gilt – rechtlich und praktisch. Meine im Voraus erklärte Einwilligung ist jederzeit widerruflich; niemand soll sich über meinen aktuellen Willen hinwegsetzen. Die Selbstbindung überstimmt nicht meinen aktuellen Willen, sondern verpflichtet mich, ihn anhand meiner eigenen Kriterien zu prüfen, bevor ich ihm folge. Gewalt, Festhalten, Durchsuchen, Gefährdung oder Rechtsverletzungen sind nicht umfasst. Medizinisch, rechtlich oder zur akuten Gefahrenabwehr notwendiger Schutz bleibt unberührt.

Die einzigen Grenzen sind medizinische Notwendigkeit, zwingende rechtliche Anforderungen, konkrete akute Gefahren und der Ausschluss körperlichen Zwangs.

Langfristigkeit

Eine feste Entscheidung ist nicht dasselbe wie eine unveränderliche Meinung.

Die Erklärung soll spontane Rückabwicklungen verhindern, nicht jede spätere bewusste Neubewertung unmöglich machen.

Was keine Änderung auslöst

Ein unangenehmer Tag, gesellschaftlicher Druck, schlechtes Wetter, Gewohnheit oder der spontane Wunsch nach Schuhen sind für mich keine ausreichende Grundlage, die Grundentscheidung sofort zurückzunehmen.

Was eine echte Neubewertung wäre

Wenn sich meine langfristige Überzeugung tatsächlich verändert, darf das bewusst geprüft werden. Entscheidend ist der Abstand zur konkreten Versuchung und eine reflektierte statt affektive Entscheidung.

Warum Versionen wichtig sind

Wesentliche Änderungen werden dokumentiert. Dadurch bleibt nachvollziehbar, was wann galt, und eine neue Formulierung kann nicht unbemerkt zu einem Schlupfloch werden.